Was sind die NIS-Richtlinien überhaupt?
Die NIS-Richtlinie der EU wurde erstmals 2016 verabschiedet und stellt die erste europaweite Regelung dar, die speziell die Cybersicherheit in wesentlichen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft adressiert.
Ziel ist dabei der Schutz vor Cyber-Bedrohungen in kritischen Infrastrukturen. Im Laufe der Jahre ergaben sich jedoch Lücken und Schwächen, die eine stärkere Überarbeitung erforderlich machten.
Die daraus neu abgeleitete NIS-2-Richtlinie trat offiziell 2023 in Kraft, um adäquat auf die sich weiterentwickelnde Bedrohungslage zu reagieren.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die geänderten Regularien in nationales Recht umzusetzen. Jedoch ist die nationale Gesetzgebung im Verzug, sodass mit einer Umsetzung erst im März 2025 gerechnet werden kann.
Was ist neu an der NIS-2 und wer ist davon betroffen?
Durch die NIS-2-Richtlinie fallen künftig etwa 29.500 zusätzliche Unternehmen in den Geltungsbereich des deutschen Cybersicherheitsgesetzes, darunter Branchen wie Verkehr, Gesundheit, digitale Dienste und die öffentliche Verwaltung.
Die verschärften Anforderungen an Risikomanagement und IT-Sicherheitsarchitekturen sollen verhindern, dass Cybervorfälle unentdeckt bleiben oder ohne weitreichende Konsequenzen abgehandelt werden. Insbesondere betrifft die Richtlinie Unternehmen, die sicherheitskritische Infrastrukturen betreiben, aber auch solche, die wesentliche Dienstleistungen bereitstellen.
Ein zentraler Punkt der NIS-2 sind die neuen Meldepflichten: Betroffene Unternehmen müssen Cybervorfälle, die ihre Dienste oder die Verfügbarkeit ihrer Systeme gefährden, umgehend an die Behörden melden. Die Meldungen sollen es erlauben, Vorfälle schneller aufzuklären und andere Betroffene in der EU frühzeitig zu informieren.
Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Software-Lieferkette. Die NIS-2-Richtlinie weist hier explizit auf die Sicherheitsrisiken hin. Ein aktueller Bericht zeigt, dass 81 Prozent der deutschen Unternehmen in den letzten zwölf Monaten Sicherheitsvorfälle in ihrer Software-Lieferkette verzeichneten. Die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen hat nur begrenzte Transparenz darüber, welche Anbieter und Drittparteien auf ihre Systeme zugreifen können.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet die NIS-2-Compliance, dass sie ihr Cybersicherheitsmanagementsystem umfassend modernisieren und an die neuen Meldepflichten anpassen müssen. Angesichts des straffen Zeitrahmens – denn spätestens 2025 soll die Richtlinie wirksam werden – ist es für viele Unternehmen ratsam, bereits jetzt mit der Evaluierung und Anpassung ihrer IT-Infrastrukturen zu beginnen.
Ein strukturiertes Vorgehen und die Wahl zuverlässiger Partner für Cybersicherheitslösungen sind entscheidend, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen und einen effektiven Schutz vor Cyberbedrohungen sicherzustellen.
Fazit:
Die NIS-2-Richtlinie stellt hohe Anforderungen an die Cybersicherheit und könnte für viele Unternehmen und Behörden in Deutschland eine echte Herausforderung werden. Die Richtlinie bietet jedoch auch die Chance, ein stärkeres und nachhaltigeres Sicherheitsniveau zu erreichen.
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Eure Vanessa von netGoose